SANIERUNG NACH INSOLVENZANTRAG
Die übertragende Sanierung ist eine klassische Sanierungsmethode im Insolvenzverfahren. Sie bezeichnet den Verkauf des Unternehmens oder einzelner Unternehmensteile durch den Insolvenzverwalter im Verfahren.
VERKAUF WERTHALTIGER UNTERNEHMENSTEILE
Erweisen sich nach einer Analyse der Gesamtsituation nur bestimmte Unternehmensbereiche des Unternehmens als werthaltig, bietet sich der Verkauf dieser Unternehmensteile an. Dabei ist es zunächst unerheblich, an wen der Insolvenzverwalter verkauft. Der Käufer erwirbt aus der Insolvenz heraus einen Unternehmensteil und trägt mit dem Kaufpreis zur Deckung der Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren bei.
CHANCE ZUR FORTFÜHRUNG
Die übertragende Sanierung eröffnet in der Insolvenz die Chance, zukunftsfähige Unternehmensteile in einer neuen Unternehmensstruktur weiter zu führen. Sie ist in verschiedenen Strukturen denkbar und kann beispielsweise durch die Gründung einer neuen Gesellschaft im Rahmen eines Management-Buy-out durchgeführt werden oder auch im Zuge eines Verkaufsprozesses durch die Übernahme eines anderen Unternehmens erfolgen.
Im Verkaufsprozess führt der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb des alten Unternehmens fort bis der Verkauf vollzogen ist. Von diesem Zeitpunkt an übernimmt das neue Unternehmen die Fortführung. Unternehmensteile, die nicht verkauft werden können, verbleiben in der alten Gesellschaft und werden im Insolvenzverfahren abgewickelt.