Ein Sanierungsplan zeigt den Weg aus der Krise
Das Schutzschirmverfahren ist eine Variante der Eigenverwaltung. Es ermöglicht dem Schuldner innerhalb von maximal drei Monaten zwischen Eröffnungsantrag und Eröffnung des Verfahrens unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters einen Sanierungsplan zu entwickeln. In dieser Phase kann das Unternehmen frei von Vollstreckungsmaßnahmen – wie unter einem Schutzschirm – arbeiten.
Voraussetzung für die Antragstellung ist die Bescheinigung eines in Insolvenzangelegenheiten erfahrenen Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts, dass keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und die Sanierung erfolgversprechend ist.