GLEICHES RECHT BEI VERÄNDERTEN RAHMENBEDINGUNGEN
Die Regelungen des Insolvenzrechts ergänzen das geltende Arbeitsrecht im Insolvenzverfahren. Als Spezialisten für Insolvenzrecht gehört das Arbeitsrecht im Insolvenzverfahren – in allen Stadien – zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Kanzlei Burghardt-Ernst-Bagh. Daher berät und vertritt die Kanzlei alle Mandate, die das Arbeitsrecht im Insolvenzverfahren berühren.
Fragestellungen, die besonders häufig im Rahmen einer Insolvenz auftreten sind:
- Kündigungsfristen
- Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
- Kündigungserleichterungen in der Insolvenz
- Interessenausgleich in der Insolvenz
- Sanierung und Restrukturierung
- Arbeitsrecht im vorläufigen Insolvenzverfahren
- Arbeitsrecht im Rahmen der Eigenverwaltung
- Arbeitsrecht im Schutzschirmverfahren
- Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren