BENACHTEILIGUNG AUSGESCHLOSSEN
Das Insolvenzrecht ermöglicht die Anfechtung von Rechtshandlungen, die bis zu zehn Jahre vor dem Insolvenzantrag vorgenommen wurden. Zum Schutz der Gläubiger überprüft die Insolvenzverwaltung alle Rechtsgeschäfte, die im Vorfeld der Insolvenz-Eröffnung einzelne Gläubiger bevorteilen bzw. alle andere Gläubiger benachteiligen.
Die Kanzlei Burghardt-Ernst-Bagh berät hinsichtlich der Anfechtbarkeit des Abschlusses von Verträgen und anderen Rechtshandlungen und übernimmt die anwaltliche Vertretung im Falle einer Anfechtung im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren:
- Nachteilige Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen
- Vorsätzliche Benachteiligung von Gläubigern
- Gesellschafter-Darlehen und gleichgestellte Forderungen
- Unentgeltliche Leistungen